Gewährleistung
§ 8 - Gewährleistung
(1) Die Produktabbildungen können vom Aussehen der gelieferten Produkte abweichen.
(2) Sofern die Ware mit Mängeln behaftet ist, werde ich in angemessener Zeit für Nacherfüllung, d.h. entweder für Ersatzlieferung oder für Beseitigung der Mängel sorgen. Erfüllungsort der Nacherfüllung ist mein Sitz. Ist die von Ihnen gewählte Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßigem Kostenaufwand möglich, bin ich berechtigt, in der anderen Form nachzuerfüllen. Die für die Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen werden durch mich getragen. Ist eine angemessene Frist zur Nacherfüllung ergebnislos verstrichen, so haben Sie nach Ihrer Wahl das Recht auf Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises.
(3) Entscheiden Sie sich für die Rückgängigmachung des Kaufvertrages, sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie mir die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie mir insoweit ggf. Wertersatz leisten. Jedoch bleibt hierbei die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung außer Betracht.
(4) Mängelansprüche verjähren in 2 Jahren ab dem Zeitpunkt der Ablieferung der Ware.
(5) Es gelten die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers im Rahmen der Gewährleistung/Mängelhaftung.